Durch die Verarbeitung muss für die Subsumtion unter den Begriff des "Aufbereitens" nach § 1 Z 3 MinroG 1999 ein verkaufsfähiges Produkt entstehen.Durch die Verarbeitung muss für die Subsumtion unter den Begriff des "Aufbereitens" nach Paragraph eins, Ziffer 3, MinroG 1999 ein verkaufsfähiges Produkt entstehen.