Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ro 2022/09/0004
Entscheidungsdatum
01.09.2022
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm
DO Wr 1994 §18 Abs1
DO Wr 1994 §78 Abs1
DO Wr 1994 §78 Abs2
VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz
Die Dienstpflichtverletzungen der mehrfachen punktuellen Verfahrensverzögerungen im Zusammenhang mit Fristsetzungsanträgen über teilweise mehrere Jahre sind schon ihrer Art nach geeignet, der Anwendung einer bedingten Strafnachsicht nach § 78 Abs. 1 Wr DO 1994 entgegenzustehen (nach Absatz 2 dieser Bestimmung ist dabei ua insbesondere auf die Art der Dienstpflichtverletzung und den Grad des Verschuldens Bedacht zu nehmen).Die Dienstpflichtverletzungen der mehrfachen punktuellen Verfahrensverzögerungen im Zusammenhang mit Fristsetzungsanträgen über teilweise mehrere Jahre sind schon ihrer Art nach geeignet, der Anwendung einer bedingten Strafnachsicht nach Paragraph 78, Absatz eins, Wr DO 1994 entgegenzustehen (nach Absatz 2 dieser Bestimmung ist dabei ua insbesondere auf die Art der Dienstpflichtverletzung und den Grad des Verschuldens Bedacht zu nehmen).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022090004.J05
Im RIS seit
10.10.2022
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022
Dokumentnummer
JWR_2022090004_20220901J05