Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/04/0103

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0103

Entscheidungsdatum

14.04.2026

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Entscheidungen über den Pauschalgebührenersatz sind - zwar hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit - nicht jedoch in ihrem rechtlichen Bestand von der Entscheidung des VwGH über den zugrunde liegenden vergaberechtlichen Nachprüfungs- oder Feststellungsantrag abhängig. Insofern liegt keine in derselben Rechtssache ergangene Entscheidung vor, die mit der Aufhebung der Entscheidung in der Sache, auf deren Grundlage sie ergangen ist, außer Kraft tritt vergleiche VwGH 26.6.2019, Ra 2018/04/0161, 0177, Rn. 74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2022040103.L03

Im RIS seit

12.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2022040103_20260414L03