Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 47 Abs. 2 NAG 2005 auf das Familienleben des Fremden insbesondere mit seinem Sohn bzw. auf dessen Kindeswohl entbindet der Hinweis auf die besonders starke Mutter-Kind-Bindung nicht davon, die genannten Aspekte in die Abwägungsentscheidung miteinzubeziehen (vgl. VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Paragraph 47, Absatz 2, NAG 2005 auf das Familienleben des Fremden insbesondere mit seinem Sohn bzw. auf dessen Kindeswohl entbindet der Hinweis auf die besonders starke Mutter-Kind-Bindung nicht davon, die genannten Aspekte in die Abwägungsentscheidung miteinzubeziehen vergleiche VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).