Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/22/0030

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Auswirkungen der Abweisung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Paragraph 47, Absatz 2, NAG 2005 auf das Familienleben des Fremden insbesondere mit seinem Sohn bzw. auf dessen Kindeswohl entbindet der Hinweis auf die besonders starke Mutter-Kind-Bindung nicht davon, die genannten Aspekte in die Abwägungsentscheidung miteinzubeziehen vergleiche VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220030.L06