Der Behörde kommt auch bei einem gemäß § 86 Abs. 1 (erster Satz) FrPolG 2005 (vorliegend iVm § 87 legcit) zu verhängenden Aufenthaltsverbot das Ermessen zu, von der Erlassung der Maßnahme ungeachtet des Vorliegens der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen abzusehen (Hinweis E 17. Februar 2002, 99/18/0326, ergangen zum FrG 1997)).Der Behörde kommt auch bei einem gemäß Paragraph 86, Absatz eins, (erster Satz) FrPolG 2005 (vorliegend in Verbindung mit Paragraph 87, legcit) zu verhängenden Aufenthaltsverbot das Ermessen zu, von der Erlassung der Maßnahme ungeachtet des Vorliegens der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen abzusehen (Hinweis E 17. Februar 2002, 99/18/0326, ergangen zum FrG 1997)).