Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2005/07/0088

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16801 A/2005

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2005/07/0088

Entscheidungsdatum

22.12.2005

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Umstand allein, dass die von der belBeh eingeholte Stellungnahme einer Fachabteilung der Landesregierung zum selben Ergebnis kam wie die erstinstanzlichen Stellungnahmen, berechtigte die belBeh nicht dazu, von der Gewährung des Parteiengehörs abzusehen. Die belBeh hat sich nämlich in der Begründung ihres Bescheides auf die von ihr eingeholte Stellungnahme gestützt. Diese sollte die Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen ersetzen. Sie hätte daher dem Bf zur Kenntnis gebracht werden müssen.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070088.X01

Im RIS seit

23.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2011

Dokumentnummer

JWR_2005070088_20051222X01