Ein Widerstreit iSd § 17 WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.Ein Widerstreit iSd Paragraph 17, WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.