Verwaltungsgerichtshof
19.11.2009
2007/07/0156
GRS wie 98/07/0126 E 25. April 2002 RS 1
(Hier: Vor dem Hintergrund der Berufungseinwände hätte von der belBeh vor allem geprüft und argumentativ begründet werden müssen, ob ein Widerstreit gegeben ist.)
Ein Widerstreit iSd Paragraph 17, WRG 1959 muss als gegeben angenommen werden, wenn die verschiedenen Bewerbungen um geplante Wasserbenutzungen zu Grunde liegenden Projekte dergestalt sind, dass das eine nicht ausgeführt werden kann, ohne dass dadurch die Ausführung des anderen behindert oder vereitelt werden muss.