Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2007/06/0167
Entscheidungsdatum
08.05.2008
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/04/0111 E 29. Mai 1990 RS 3
(Hier mit dem Zusatz: Ab dem Vorliegen einer
Zustellungsbevollmächtigung (§ 9 ZustG) hat die Behörde jedoch nur
mehr an den Zustellungsbevollmächtigten und nicht an den
Vertretenen zuzustellen; wird stattdessen an den Vertretenen
selbst zugestellt, ist diese Zustellung unwirksam (vgl. die in
Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2 (1998), S 1925 f E
50. zu § 9 ZustG wiedergegebene hg. Rechtsprechung).)
Stammrechtssatz
Eine allgemeine Vertretungsvollmacht schließt im allgemeinen, dh wenn nicht der Empfang von Schriftstücken ausgeschlossen ist, die Zustellungsbevollmächtigung ein.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2007060167.X01
Im RIS seit
13.06.2008
Zuletzt aktualisiert am
24.07.2008
Dokumentnummer
JWR_2007060167_20080508X01