Verwaltungsgerichtshof
19.01.1995
93/09/0410
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0111 3
Eine allgemeine Vertretungsvollmacht schließt im allgemeinen, dh wenn nicht der Empfang von Schriftstücken ausgeschlossen ist, die Zustellungsbevollmächtigung ein.