Verwaltungsgerichtshof
21.03.1994
92/10/0481
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0111 3
Eine allgemeine Vertretungsvollmacht schließt im allgemeinen, dh wenn nicht der Empfang von Schriftstücken ausgeschlossen ist, die Zustellungsbevollmächtigung ein.