Verwaltungsgerichtshof
29.05.1990
89/04/0111
Eine allgemeine Vertretungsvollmacht schließt im allgemeinen, dh wenn nicht der Empfang von Schriftstücken ausgeschlossen ist, die Zustellungsbevollmächtigung ein.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/04/0112