Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/10/0095

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/10/0095

Entscheidungsdatum

30.09.1992

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0112

Rechtssatz

Die Angabe "für gesunde Haut" (hier Dusch-Bad) ist geeignet, bei flüchtigem Lesen bei einem nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten den Eindruck zu erwecken, die Verwendung des genannten Produktes diene der Gesunderhaltung der Haut. Damit liegt ein Hinweis auf gesunderhaltende Wirkungen vor, der jedoch unabhängig davon, ob er allgemein gehalten ist, jedenfalls eine Unterform der pharmakologischen Wirkungen zum Inhalt hat. Ein solcher Hinweis ist jedoch - unter der Voraussetzung, daß er nicht irreführend ist - nach Paragraph 26, Absatz 2, LMG 1975 zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100095.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1992100095_19920930X04