Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die
belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten
Behörde erst nach Ablauf der Beschwerdefrist dem VwGH
übermittelt wurde.
Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörde erst nach Ablauf der Beschwerdefrist dem VwGH übermittelt wurde.