Verwaltungsgerichtshof
23.09.1991
91/19/0061
GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1
Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörde erst nach Ablauf der Beschwerdefrist dem VwGH übermittelt wurde.