Verwaltungsgerichtshof
30.09.1991
91/19/0045
GRS wie VwGH B 1991/09/23 90/19/0496 1
Die Beschwerdefrist ist versäumt, wenn die fälschlich an die belangte Behörde gerichtete Beschwerde von der belangten Behörde erst nach Ablauf der Beschwerdefrist dem VwGH übermittelt wurde.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
91/19/0072