Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
92/16/0034
Entscheidungsdatum
09.07.1992
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0035
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0208 3
Stammrechtssatz
Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und - wie im vorliegenden Fall bei einem Einfamilienhaus - nur von einer Familie oder deren Gästen oder Mietern benützt werden, sind bei der Wohnnutzfläche zu berücksichtigen (Hinweis E 17.11.1983, 83/16/0006).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160034.X01
Dokumentnummer
JWR_1992160034_19920709X01