Verwaltungsgerichtshof
09.07.1992
92/16/0034
GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0208 3
Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und - wie im vorliegenden Fall bei einem Einfamilienhaus - nur von einer Familie oder deren Gästen oder Mietern benützt werden, sind bei der Wohnnutzfläche zu berücksichtigen (Hinweis E 17.11.1983, 83/16/0006).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/16/0035