Für die nachprüfende Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof im Verfahren über Bescheidbeschwerden ist nur die Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Bescheide maßgeblich, selbst wenn nachfolgende Änderungen der Rechtslage rückwirkend erfolgen sollten (Hinweis E 23.10.1990, 90/14/0086).