Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1991

Geschäftszahl

88/14/0167

Rechtssatz

Für die nachprüfende Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof im Verfahren über Bescheidbeschwerden ist nur die Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Bescheide maßgeblich, selbst wenn nachfolgende Änderungen der Rechtslage rückwirkend erfolgen sollten (Hinweis E 23.10.1990, 90/14/0086).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/14/0168

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 86;