Verwaltungsgerichtshof
14.05.1991
88/14/0167
Für die nachprüfende Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof im Verfahren über Bescheidbeschwerden ist nur die Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung der angefochtenen Bescheide maßgeblich, selbst wenn nachfolgende Änderungen der Rechtslage rückwirkend erfolgen sollten (Hinweis E 23.10.1990, 90/14/0086).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
88/14/0168
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 86;