Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/09/0217

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 12585 A/1987

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/09/0217

Entscheidungsdatum

10.12.1987

Index

Verwaltungsverfahren
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn ein Bescheid - nur hinsichtlich des Ausspruches über die Strafe und die Verfahrenskosten behoben worden ist, ist er demnach im übrigen in Rechtskraft erwachsen; es mangelt damit der belangten Behörde an der Zuständigkeit zu dem über diesen Umfang hinausgehenden neuerlichen Abspruch mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090217.X01

Im RIS seit

10.12.1987

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2026

Dokumentnummer

JWR_1987090217_19871210X01

Rechtssatz für 87/04/0253

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

87/04/0253

Entscheidungsdatum

19.04.1988

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0217 E 10. Dezember 1987 VwSlg 12585 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn ein Bescheid - nur hinsichtlich des Ausspruches über die Strafe und die Verfahrenskosten behoben worden ist, ist er demnach im übrigen in Rechtskraft erwachsen; es mangelt damit der belangten Behörde an der Zuständigkeit zu dem über diesen Umfang hinausgehenden neuerlichen Abspruch mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040253.X01

Im RIS seit

28.02.2006

Dokumentnummer

JWR_1987040253_19880419X01