Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6580 F/1991
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
90/16/0184
Entscheidungsdatum
14.02.1991
Index
35/02 Zollgesetz
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/16/0024 E 24. Mai 1991
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 104;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0214 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6184 F/1987 RS 4
Stammrechtssatz
Wesentliches Merkmal der Sachhaftung ist, daß sie dem Abgabengläubiger hinsichtlich einer bestimmten Sache eine Rechtsstellung verleiht, die allen Rechten an der Sache, auch dem Eigentum, vorgeht, weil das höherstehende Gemeinschaftsinteresse diesen Eingriff in die Rechtsphäre des Einzelnen ermöglicht. Die Sachhaftung ist die rechtliche Folge der Zollschuld, sie ist eine besondere Art der zwangsweisen Einbringung der Eingangsabgaben. Sie ist gegen den Eigentümer oder Besitzer der haftenden Ware geltend zu machen, auch wenn dieser nicht ident mit dem persönlichen Zollschuldner ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160184.X03
Im RIS seit
14.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1990160184_19910214X03