Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8856 A/1975
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2249/74
Entscheidungsdatum
23.06.1975
Index
Baurecht - Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1091/73 E 11. Juni 1974 RS 4
Stammrechtssatz
Waren die Stempelgebühren bereits bei der Einbringung der Beschwerde zu entrichten, wurde der Vergütungsantrag aber erst in der einige Monate später stattgefundenen Verhandlung gestellt, war dieser Antrag als verspätet zurückzuweisen.
Schlagworte
Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Rechtzeitigkeit Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002249.X07
Im RIS seit
20.11.2019
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2019
Dokumentnummer
JWR_1974002249_19750623X07