Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1977

Geschäftszahl

2171/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1091/73 E 11. Juni 1974 RS 4

Stammrechtssatz

Waren die Stempelgebühren bereits bei der Einbringung der Beschwerde zu entrichten, wurde der Vergütungsantrag aber erst in der einige Monate später stattgefundenen Verhandlung gestellt, war dieser Antrag als verspätet zurückzuweisen.