-
7 Ob 607/86
Entscheidungstext
OGH
10.07.1986
7 Ob 607/86
-
8 Ob 550/87
Entscheidungstext
OGH
09.04.1987
8 Ob 550/87
-
8 Ob 678/88
Entscheidungstext
OGH
11.05.1989
8 Ob 678/88
-
4 Ob 574/89
Entscheidungstext
OGH
12.09.1989
4 Ob 574/89
-
2 Ob 573/89
Entscheidungstext
OGH
12.09.1989
2 Ob 573/89
-
8 Ob 640/89
Entscheidungstext
OGH
08.09.1989
8 Ob 640/89
-
8 Ob 635/93
Entscheidungstext
OGH
18.11.1993
8 Ob 635/93
Auch
-
1 Ob 513/96
Entscheidungstext
OGH
30.01.1996
1 Ob 513/96
Auch
-
9 Ob 243/99x
Entscheidungstext
OGH
29.09.1999
9 Ob 243/99x
Auch
-
6 Ob 133/00b
Entscheidungstext
OGH
28.06.2000
6 Ob 133/00b
Vgl auch; Beisatz: Wenn ein Behinderter des Gebrauchs der Vernunft nicht gänzlich beraubt und er deswegen geschäftsunfähig ist, kann er im Sachwalterschaftsverfahren auch selbständig auftreten und einen Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Interessen bevollmächtigen. Das Recht auf selbständiges Einschreiten steht dem Betroffenen insbesondere dann zu, wenn in einer bedeutsamen Frage (§ 273a Abs 3 ABGB) zwischen dem Sachwalter und dem Betroffenen Uneinigkeit besteht. Gegebenenfalls muss ein Kollisionskurator bestellt werden. (T1)
Beisatz: Hier: Die strittige Enthebung der Vereinssachwalterin und die Bestellung eines Familienangehörigen, der noch dazu der Sohn des künftigen Prozessgegners des Betroffenen ist. (T2)
-
1 Ob 277/03x
Entscheidungstext
OGH
16.12.2003
1 Ob 277/03x
Vgl auch; Beisatz: Hier: Meinungsverschiedenheit zwischen dem Betroffenen und seinem ehemaligen Sachwalter über die Genehmigungsfähigkeit der Schlussrechnung. (T3)
-
3 Ob 166/03p
Entscheidungstext
OGH
26.11.2003
3 Ob 166/03p
Beisatz: Ob im Einzelfall diese Voraussetzungen vorliegen, ist keinesfalls eine erhebliche Rechtsfrage. (T4)
-
1 Ob 17/04p
Entscheidungstext
OGH
10.02.2004
1 Ob 17/04p
Vgl auch
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1 Nc 34/04x
Entscheidungstext
OGH
03.03.2004
1 Nc 34/04x
Vgl auch; Beis wie T1 nur: Wenn ein Behinderter des Gebrauchs der Vernunft nicht gänzlich beraubt und er deswegen geschäftsunfähig ist, kann er im Sachwalterschaftsverfahren auch selbständig auftreten und einen Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Interessen bevollmächtigen. (T5)
Beisatz: Im Rahmen dieser Befugnis darf der Betroffene im Sachwalterschaftsverfahren gefällte Entscheidungen auch mit von ihm verfassten und eingebrachten Rechtsmitteln bekämpfen. (T6)
-
1 Ob 90/06a
Entscheidungstext
OGH
16.05.2006
1 Ob 90/06a
Vgl auch; Beisatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für die wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts, dass die betroffene Person bei der Vollmachtserteilung fähig war, den Zweck der dem Rechtsvertreter erteilten Vollmacht zu erkennen. Nur bei offenkundiger Unfähigkeit zu dieser Erkenntnis ist die Bevollmächtigung unwirksam. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist keine erhebliche Rechtsfrage. (T7)
Beisatz: An dieser Judikatur ist auch nach Inkrafttreten des neuen Außerstreitgesetzes festzuhalten, weil dessen §§ 119 und 120 im Wesentlichen § 238 AußStrG aF entsprechen. (T8)
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10 Ob 48/06s
Entscheidungstext
OGH
17.08.2006
10 Ob 48/06s
Vgl auch; Beis ähnlich wie T7
-
1 Ob 81/08f
Entscheidungstext
OGH
10.06.2008
1 Ob 81/08f
Auch
-
2 Ob 173/08t
Entscheidungstext
OGH
13.11.2008
2 Ob 173/08t
Auch
-
4 Ob 100/09y
Entscheidungstext
OGH
09.06.2009
4 Ob 100/09y
Vgl; Beisatz: Der Betroffene kann aber auch einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen bevollmächtigen, es sei denn, er wäre offenkundig unfähig, den Vollmachtszweck zu erfassen. (T9)
Beis wie T8; Veröff: SZ 2009/78
-
3 Ob 230/10k
Entscheidungstext
OGH
14.12.2010
3 Ob 230/10k
Beis wie T7
-
6 Ob 240/10b
Entscheidungstext
OGH
28.01.2011
6 Ob 240/10b
Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T8
-
4 Ob 122/11m
Entscheidungstext
OGH
20.09.2011
4 Ob 122/11m
Vgl auch; Beisatz: Ein gewillkürter Vertreter (der nicht Rechtsanwalt oder Notar ist) hat seine Bevollmächtigung im Sachwalterschaftsverfahren nach § 6 Abs 4 AußStrG iVm § 30 Abs 1 ZPO urkundlich nachzuweisen; eine mündliche Vollmachtserteilung, die nicht nach § 30 Abs 4 ZPO gerichtlich zu Protokoll erklärt wurde, reicht nicht aus. (T10)
-
1 Ob 97/12i
Entscheidungstext
OGH
01.08.2012
1 Ob 97/12i
Auch
-
3 Ob 175/12z
Entscheidungstext
OGH
17.10.2012
3 Ob 175/12z
-
3 Ob 55/13d
Entscheidungstext
OGH
16.04.2013
3 Ob 55/13d
Auch
-
1 Ob 91/15m
Entscheidungstext
OGH
21.05.2015
1 Ob 91/15m
Vgl auch; Beisatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann eine Person, die im Übrigen keine gültigen Vollmachten erteilen kann, für Zwecke der Vertretung im Sachwalterschaftsverfahren noch einen Vertreter bevollmächtigen, soweit ihr nicht völlig die Vernunft fehlt und sie den Zweck der Vollmachtserteilung erkennen kann (so schon 10 Ob 48/06s mwN; 1 Ob 81/08f). (T11)
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7 Ob 130/16t
Entscheidungstext
OGH
31.08.2016
7 Ob 130/16t
Auch
-
3 Ob 19/17s
Entscheidungstext
OGH
22.02.2017
3 Ob 19/17s
Beis wie T11
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6 Ob 135/17x
Entscheidungstext
OGH
29.08.2017
6 Ob 135/17x
Auch; nur: Auch nach dem SachwalterG ist Voraussetzung für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der dem Betroffenen zustehenden Anträge und Rechtsmittel, dass der Betroffene bei der Vollmachtserteilung fähig war, den Zweck der dem Rechtsvertreter erteilten Vollmacht zu erkennen. (T12)
Beis wie T4
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2 Ob 224/17f
Entscheidungstext
OGH
30.01.2018
2 Ob 224/17f
Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Ein vom Sachwalter namens des Betroffenen gestellter Antrag auf pflegschaftsgerichtliche Genehmigung steht einem Rechtsmittel des Betroffenen gegen einen stattgebenden Beschluss nicht entgegen. Das gilt auch dann, wenn der Sachwalter selbst das Rechtsmittel als Vertreter des Betroffenen erhebt. (T13)
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6 Ob 99/18d
Entscheidungstext
OGH
28.06.2018
6 Ob 99/18d
Beis wie T11
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7 Ob 216/18t
Entscheidungstext
OGH
21.11.2018
7 Ob 216/18t
Auch; Beisatz: An dieser Rechtslage hat das Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutz‑Gesetzes am 1. 7. 2018 inhaltlich nichts geändert. (T14)
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2 Ob 185/18x
Entscheidungstext
OGH
29.11.2018
2 Ob 185/18x
Auch
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7 Ob 31/21s
Entscheidungstext
OGH
24.03.2021
7 Ob 31/21s
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6 Ob 147/21t
Entscheidungstext
OGH
14.09.2021
6 Ob 147/21t
Vgl
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2 Ob 151/22b
Entscheidungstext
OGH
27.09.2022
2 Ob 151/22b
Beis wie T14
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1 Ob 233/22d
Entscheidungstext
OGH
27.01.2023
1 Ob 233/22d
Vgl; Beis ähnlich wie T7; Beis wie T9; Beis wie T11; Beisatz: Nur bei offenkundig (gänzlich) fehlender Fähigkeit des Betroffenen zu einer solchen Einsicht wäre die Bevollmächtigung eines gewählten Vertreters unwirksam. (T15); Beisatz: Hier: vaskuläre Demenz aufgrund einer chronischen Durchblutungsstörung. Sachverständige legte in seinem Gutachten aber dar, dass der Betroffene die Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung zumindest in Grundzügen verstehen kann. (T16)
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10 Ob 32/23p
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
24.07.2023
10 Ob 32/23p
Beisatz wie T5; Beisatz wie T7; Beisatz wie T9; Beisatz wie T11
Beisatz: Hier: keine gravierenden Bedenken gegen die Verneinung der wirksamen Vollmachtserteilung. (T17)
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1 Ob 105/23g
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
27.06.2023
1 Ob 105/23g
vgl; Beisatz wie T11; Beisatz wie T15
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1 Ob 143/23w
Entscheidungstext
OGH
Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung)
20.09.2023
1 Ob 143/23w
Beisatz wie T11; Beisatz wie T15
Beisatz: Die wirksame Erteilung einer Verfahrensvollmacht durch die Betroffene ist nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn die allgemeine Vollmachtsfähigkeit verneint wurde. Es bedarf weiterer Anzeichen dafür, dass die Betroffene des Gebrauchs der Vernunft gänzlich beraubt und daher offensichtlich nicht in der Lage wäre, den Zweck und das Wesen einer erteilten Verfahrensvollmacht zumindest in Grundzügen zu erfassen. (T18)
Anm: Mit Verweis auf 1 Ob 233/22d und 1 Ob 105/23g
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1 Ob 187/23s
Entscheidungstext
OGH
20.12.2023
1 Ob 187/23s
vgl; Beisatz wie T11
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3 Ob 69/25f
Entscheidungstext
OGH
Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage
24.06.2025
3 Ob 69/25f
Beisatz wie T11; Beisatz wie T18