Stattgebung - Versagung einer nachträglichen Baubwilligung - Das angefochtene Erkenntnis, mit dem die Abweisung der Erteilung einer nachträglichen Bewilligung für das bereits errichtete Kleingartenwohnhaus bestätigt wurde, ist in Anbetracht der vom Magistrat genannten Abbruchaufträge insoweit mittelbar einem Vollzug zugänglich, als nach ständiger hg. Judikatur (vgl. etwa VwGH 5.3.2014, Ro 2014/05/0008, mwN; ferner etwa Moritz, BauO Wien5, zu § 129 Abs. 10 BO, 370 dritter Absatz) ein noch nicht rechtskräftig erledigtes Bauansuchen für ein Bauwerk, auf das sich der baupolizeiliche Auftrag bezieht, die Vollstreckbarkeit dieses Auftrages hindert (vgl. zum Ganzen auch den die gegenständliche baurechtliche Angelegenheit betreffenden Beschluss VwGH 17.3.2008, AW 2008/05/0012).Stattgebung - Versagung einer nachträglichen Baubwilligung - Das angefochtene Erkenntnis, mit dem die Abweisung der Erteilung einer nachträglichen Bewilligung für das bereits errichtete Kleingartenwohnhaus bestätigt wurde, ist in Anbetracht der vom Magistrat genannten Abbruchaufträge insoweit mittelbar einem Vollzug zugänglich, als nach ständiger hg. Judikatur vergleiche etwa VwGH 5.3.2014, Ro 2014/05/0008, mwN; ferner etwa Moritz, BauO Wien5, zu Paragraph 129, Absatz 10, BO, 370 dritter Absatz) ein noch nicht rechtskräftig erledigtes Bauansuchen für ein Bauwerk, auf das sich der baupolizeiliche Auftrag bezieht, die Vollstreckbarkeit dieses Auftrages hindert vergleiche zum Ganzen auch den die gegenständliche baurechtliche Angelegenheit betreffenden Beschluss VwGH 17.3.2008, AW 2008/05/0012).