Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/05/0293

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/05/0043 E 27. August 2014 RS 5

Stammrechtssatz

Die Fragen, ob ein Bauwerk an das bestehende Gelände möglichst angepasst ist und ob Geländeveränderungen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorliegen, stellen Rechtsfragen dar, die nicht mit Sachverständigenbeweis zu klären sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017050293.L01.1