Verwaltungsgerichtshof
17.12.2018
Ra 2017/05/0293
GRS wie 2013/05/0043 E 27. August 2014 RS 5
Die Fragen, ob ein Bauwerk an das bestehende Gelände möglichst angepasst ist und ob Geländeveränderungen nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorliegen, stellen Rechtsfragen dar, die nicht mit Sachverständigenbeweis zu klären sind.
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017050293.L01.1