Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2018

Geschäftszahl

Ra 2017/05/0293

Rechtssatz

Die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Spruches dürfen nicht überspannt werden und es genügt, wenn sich aus der Einbeziehung der Begründung in die Auslegung des Spruches der Inhalt der Entscheidung mit ausreichender Deutlichkeit ergibt vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/03/0018 bis 0020, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017050293.L04