Das in Art. 7 MRK normierte Grundrecht zählt zu den Grundrechten, die der EuGH im Einklang mit den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten mit den völkerrechtlichen Verträgen, an deren Abschluss die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind, zu wahren hat, und die die Europäische Union nach Art. 6 Abs. 2 des EU-Vertrages achtet (vgl. hiezu nur Öhlinger/Potacs, Gemeinschaftsrecht und staatliches Recht, 2. Auflage, Wien 2001, 92). Unter Bedachtnahme auf Art. 7 MRK wird demnach die richtlinienkonforme Auslegung von Strafvorschriften auch durch das Rückwirkungs- und Analogieverbot sowie das Verbot einer exzessiven Interpretation begrenzt, eine richtlinienkonforme Auslegung von Strafvorschriften findet ihre Grenzen in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die Teile des Gemeinschaftsrechts sind, insbesondere in dem Grundsatz der Rechtssicherheit und im Rückwirkungsverbot; vgl. EuGH Rs 80/86 (Kolpinghuis Nijmegen), Slg 1987, 3969, Rz 13; EuGH Rs C-168/95 (Arcaro), Slg 1996, I-4705, RzDas in Artikel 7, MRK normierte Grundrecht zählt zu den Grundrechten, die der EuGH im Einklang mit den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten mit den völkerrechtlichen Verträgen, an deren Abschluss die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind, zu wahren hat, und die die Europäische Union nach Artikel 6, Absatz 2, des EU-Vertrages achtet vergleiche hiezu nur Öhlinger/Potacs, Gemeinschaftsrecht und staatliches Recht, 2. Auflage, Wien 2001, 92). Unter Bedachtnahme auf Artikel 7, MRK wird demnach die richtlinienkonforme Auslegung von Strafvorschriften auch durch das Rückwirkungs- und Analogieverbot sowie das Verbot einer exzessiven Interpretation begrenzt, eine richtlinienkonforme Auslegung von Strafvorschriften findet ihre Grenzen in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die Teile des Gemeinschaftsrechts sind, insbesondere in dem Grundsatz der Rechtssicherheit und im Rückwirkungsverbot; vergleiche EuGH Rs 80/86 (Kolpinghuis Nijmegen), Slg 1987, 3969, Rz 13; EuGH Rs C-168/95 (Arcaro), Slg 1996, I-4705, Rz
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