Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2002

Geschäftszahl

2000/03/0066

Rechtssatz

Die gemeinschaftsrechtliche Regelung der Verpflichtung zur Entrichtung von Ökopunkten stellt ein besonderes rechtliches Regime dar, auf das das Güterbeförderungsgesetz 1995 - abgesehen von seinem Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 8, - nicht anzuwenden ist vergleiche das E 29.5.2000, 2000/03/0251).