Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.2002

Geschäftszahl

2000/03/0066

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die dem Lenker eines LKW angelastete Überstellungsfahrt nicht als gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug einzustufen war und deshalb aus dem Anwendungsbereich des Güterbeförderungsgesetzes 1995 fällt. Schon deswegen war Paragraph 23, Absatz eins, leg. cit. auf diese Fahrt nicht anwendbar.