Verwaltungsgerichtshof
29.04.2002
2000/03/0066
Ausführungen dazu, dass die dem Lenker eines LKW angelastete Überstellungsfahrt nicht als gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug einzustufen war und deshalb aus dem Anwendungsbereich des Güterbeförderungsgesetzes 1995 fällt. Schon deswegen war Paragraph 23, Absatz eins, leg. cit. auf diese Fahrt nicht anwendbar.