Ein ohne Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis an einen Rechtsanwalt als "Beteiligten" gerichteter Ladungsbescheid ist im Hinblick auf die im § 19 AVG 1950 vorgesehenen Zwangsfolgen mit Rechtswidrigkeit belastet. (Hinweis auf E vom 6.3.1951, 1621/50, VwSlg 1982 A/1951)Ein ohne Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis an einen Rechtsanwalt als "Beteiligten" gerichteter Ladungsbescheid ist im Hinblick auf die im Paragraph 19, AVG 1950 vorgesehenen Zwangsfolgen mit Rechtswidrigkeit belastet. (Hinweis auf E vom 6.3.1951, 1621/50, VwSlg 1982 A/1951)