Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1984

Geschäftszahl

84/11/0119

Rechtssatz

Ein ohne Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis an einen Rechtsanwalt als "Beteiligten" gerichteter Ladungsbescheid ist im Hinblick auf die im Paragraph 19, AVG 1950 vorgesehenen Zwangsfolgen mit Rechtswidrigkeit belastet. (Hinweis auf E vom 6.3.1951, 1621/50, VwSlg 1982 A/1951)