Verwaltungsgerichtshof
24.09.1984
84/11/0119
Ein ohne Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis an einen Rechtsanwalt als "Beteiligten" gerichteter Ladungsbescheid ist im Hinblick auf die im Paragraph 19, AVG 1950 vorgesehenen Zwangsfolgen mit Rechtswidrigkeit belastet. (Hinweis auf E vom 6.3.1951, 1621/50, VwSlg 1982 A/1951)