Ausführungen zur Frage, warum eine Absetzbarkeit des Betragsanteiles bzw des Versicherungsbeitrages zur freiwilligen Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen von dem gem § 13 KOVG anrechenbaren Einkommen nicht zulässig istAusführungen zur Frage, warum eine Absetzbarkeit des Betragsanteiles bzw des Versicherungsbeitrages zur freiwilligen Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen von dem gem Paragraph 13, KOVG anrechenbaren Einkommen nicht zulässig ist