Verwaltungsgerichtshof
15.10.1973
0937/73
Bei der Ermittlung des gem Paragraph 13, Absatz eins, KOVG anrechenbaren Einkommens ist auch die durch die im Rahmen der allgemeinen Pensionsanpassung bewirkte Erhöhung der vom Versorgungsberechtigten bezogenen Pension (hier: nach dem B-PVG) zu berücksichtigen.