Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1973

Geschäftszahl

0937/73

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des gem Paragraph 13, Absatz eins, KOVG anrechenbaren Einkommens ist auch die durch die im Rahmen der allgemeinen Pensionsanpassung bewirkte Erhöhung der vom Versorgungsberechtigten bezogenen Pension (hier: nach dem B-PVG) zu berücksichtigen.