Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1973

Geschäftszahl

0937/73

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, warum eine Absetzbarkeit des Betragsanteiles bzw des Versicherungsbeitrages zur freiwilligen Krankenversicherung der Kriegshinterbliebenen von dem gem Paragraph 13, KOVG anrechenbaren Einkommen nicht zulässig ist