Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1184/72
Entscheidungsdatum
26.01.1973
Index
L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Frage, ob ein nicht auf einen Gemeinderatsbeschluß hinweisender, wenngleich vom Gemeinderat beschlossener Berufungsbescheid diesem zuzurechnen ist, dahingestellt bleiben kann, wenn der Bfr gegen diesen Bescheid die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde erhebt und der Wertung des Bescheides als solchen des Gemeinderats durch die Aufsichtsbehörde vor dem VwGH nicht entgegensteht.
Schlagworte
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (siehe auch B-VG Art118 Abs2
und Abs3)
Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne
des B-VG Art131 Abs1
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche
der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren
Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen
gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren
Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001184.X02
Dokumentnummer
JWR_1972001184_19730126X02