Eine wegen verbotswidrigen Parkens ergangene Aufforderung eines Straßenaufsichtsorgans, weiterzufahren, stellt eine Anordnung nach § 97 Abs 3 StVO dar.Eine wegen verbotswidrigen Parkens ergangene Aufforderung eines Straßenaufsichtsorgans, weiterzufahren, stellt eine Anordnung nach Paragraph 97, Absatz 3, StVO dar.