Verwaltungsgerichtshof
11.07.1963
0149/62
Strafen wegen Gesetzesstellen wie Übertretungen des Paragraph 24, Abs3 liti und des Paragraph 23, Abs2 StVO 1960 können nebeneinander (§22 VStG) überhängt werden, falls der Verkehrsteilnehmer beim Parken außer der Fahrbahn auch den Gehsteig benützt hat.