Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.1963

Geschäftszahl

0149/62

Rechtssatz

Strafen wegen Gesetzesstellen wie Übertretungen des Paragraph 24, Abs3 liti und des Paragraph 23, Abs2 StVO 1960 können nebeneinander (§22 VStG) überhängt werden, falls der Verkehrsteilnehmer beim Parken außer der Fahrbahn auch den Gehsteig benützt hat.