Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.1963

Geschäftszahl

0149/62

Rechtssatz

Eine wegen verbotswidrigen Parkens ergangene Aufforderung eines Straßenaufsichtsorgans, weiterzufahren, stellt eine Anordnung nach Paragraph 97, Absatz 3, StVO dar.