Wurden Maßnahmen iS des § 31 Abs 3 WRG nicht von der zuständigen Behörde angeordnet, so ist eine Kostenvorschreibung nach dieser Gesetzesstelle nicht vorzunehmen. (Hinweis auf E vom 28.4.1980, 0369/80)Wurden Maßnahmen iS des Paragraph 31, Absatz 3, WRG nicht von der zuständigen Behörde angeordnet, so ist eine Kostenvorschreibung nach dieser Gesetzesstelle nicht vorzunehmen. (Hinweis auf E vom 28.4.1980, 0369/80)