Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1984

Geschäftszahl

84/07/0114

Rechtssatz

Wurden Maßnahmen iS des Paragraph 31, Absatz 3, WRG nicht von der zuständigen Behörde angeordnet, so ist eine Kostenvorschreibung nach dieser Gesetzesstelle nicht vorzunehmen. (Hinweis auf E vom 28.4.1980, 0369/80)