Dadurch, dass ein Antrag meritorisch behandelt und neuerlich abgewiesen wird, anstelle dass dieser Antrag gem § 68 Abs 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt.Dadurch, dass ein Antrag meritorisch behandelt und neuerlich abgewiesen wird, anstelle dass dieser Antrag gem Paragraph 68, Absatz eins, AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt.