Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1968

Geschäftszahl

0212/68

Rechtssatz

Dadurch, dass ein Antrag meritorisch behandelt und neuerlich abgewiesen wird, anstelle dass dieser Antrag gem Paragraph 68, Absatz eins, AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt.