Anlassfallwirkung der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplanes N 26-16-01-00, Zellerstraße - Ottensheimer Straße, Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 28.06.07, mit E v 15.06.10, V15/10.
Kostenzuspruch; kein Zuspruch des beantragten Streitgenossenzuschlags.
Ablehnung der Behandlung der Beschwerde, soweit sie sich gegen die Abweisung der Vorstellungen des Zweit- und Drittbeschwerdeführers richtet.