167 2188739-1/14E
W167 2188734-1/14E, , 167 2188739-1/14E, W167 2188734-1/14E
W167 2188732-1/14E
W167 2188736-1/14E
Gekürzte Ausfertigung des am XXXX mündlich verkündeten ErkenntnissesGekürzte Ausfertigung des am römisch 40 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag.a Daria MACA-DAASE als Einzelrichterin über die Beschwerden von
1.) XXXX , geb. XXXX , 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 ,
2.) XXXX , geb. XXXX , 2.) römisch 40 , geb. römisch 40 ,
3.) XXXX , geb. XXXX und 3.) römisch 40 , geb. römisch 40 und
4.) XXXX , geb. XXXX , 4.) römisch 40 , geb. römisch 40 ,
alle StA. Afghanistan, die Minderjährigen vertreten durch BF1 und BF2, alle vertreten durch XXXX , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX (BF1), XXXX (BF2), XXXX (BF3) und XXXX (BF4), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:alle StA. Afghanistan, die Minderjährigen vertreten durch BF1 und BF2, alle vertreten durch römisch 40 , gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 (BF1), römisch 40 (BF2), römisch 40 (BF3) und römisch 40 (BF4), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:
A)
I. Die Beschwerden gegen Spruchpunkt I. der angefochtenen Bescheide werden gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerden gegen Spruchpunkt römisch eins. der angefochtenen Bescheide werden gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.
II. Hinsichtlich Spruchpunkt II. der angefochtenen Bescheide wird den Beschwerden stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 AsylG sowie XXXX gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 3 AsylG der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.römisch zwei. Hinsichtlich Spruchpunkt römisch zwei. der angefochtenen Bescheide wird den Beschwerden stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, AsylG sowie römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 3, AsylG der Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt.
III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird den Beschwerdeführer/innen jeweils eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 22.04.2022 erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird den Beschwerdeführer/innen jeweils eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigte bis zum 22.04.2022 erteilt.
IV. In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkte III. - VI. der angefochtenen Bescheide ersatzlos behoben.römisch vier. In Erledigung der Beschwerden werden die Spruchpunkte römisch drei. - römisch sechs. der angefochtenen Bescheide ersatzlos behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.