(3)Absatz 3,Ferner können auch die Ansprüche aufgerechnet werden, die nach der Konkurseröffnung auf Grund der §§ 21 bis 25 entstehen oder nach § 41, Absatz 2, wieder aufleben.Ferner können auch die Ansprüche aufgerechnet werden, die nach der Konkurseröffnung auf Grund der Paragraphen 21 bis 25 entstehen oder nach Paragraph 41,, Absatz 2, wieder aufleben.