Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Unternehmensgesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 243
Inkrafttretensdatum
01.08.1990
Außerkrafttretensdatum
30.06.1996
Abkürzung
UGB
Index
21/01 Handelsrecht
Text
Lagebericht
§ 243.Paragraph 243,
(1)Absatz eins,Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens so darzustellen, daß ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.
(2)Absatz 2,Der Lagebericht hat auch einzugehen auf:
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahrs eingetreten sind;
die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens;
den Bereich Forschung und Entwicklung.
Anmerkung
ÜR: Die §§ 189 bis 283 sind - grundsätzlich - auf Geschäftsjahre
anzuwenden, die nach dem 31.12.1991 beginnen; im einzelnen siehe
Art. X RLG,
BGBl. Nr. 475/1990.
Schlagworte
Vermögenslage, Finanzlage
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Gesetzesnummer
10001702
Dokumentnummer
NOR12021963
Alte Dokumentnummer
N2189729373S