Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219 aus 1897, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 475/1990

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 243

Inkrafttretensdatum

01.08.1990

Außerkrafttretensdatum

30.06.1996

Text

Lagebericht

Paragraph 243,

  1. Absatz eins,Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens so darzustellen, daß ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.
  2. Absatz 2,Der Lagebericht hat auch einzugehen auf:
    1. Ziffer eins
      Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluß des Geschäftsjahrs eingetreten sind;
    2. Ziffer 2
      die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens;
    3. Ziffer 3
      den Bereich Forschung und Entwicklung.